Entgeltbefreiung für die Großglockner Hochalpenstraße

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Die Entgeltbefreiung wird auch dieses Jahr wieder GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Großkirchheim gewährt. Der Hauptwohnsitz ist an der Kassenstelle nachzuweisen. (Meldezettel, Zulassungsschein)

 

Auf jedem Fahrzeug soll der „G“-Aufkleber angebracht werden (erhältlich im Gemeindeamt). Wenn Personen mitbefördert werden, welche den Hauptwohnsitz nicht in Großkirchheim haben, ist pro Person ein Aufschlag von

€ 8,- jedoch max. € 15,- pro Fahrzeug zu bezahlen. Diese Aufzahlung entfällt, wenn die mitgenommenen Gäste im PKW selbst Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz in Heiligenblut, Großkirchheim, Mörtschach, Winklern, Fusch oder Bruck sind ODER die mitgenommenen Gäste selbst keine Gemeindebürger sind aber mit dem/der Berechtigten in einem engen verwandtschaftlichem Verhältnis in „gerader Linie“ sind. (Enkel, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und von der „Seitenlinie“ nur die Geschwister).

 

Die Entgeltbefreiung wird nur für private Fahrzeuge angeboten! Nicht für gewerbliche Fahrten & Fahrzeuge, die auf Firmen zugelassen sind.

Bildrechte: www.grossglockner.at