Bauen
Energie
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern
Je nach Größe der Anlage beträgt der Fördersatz max. 285 Euro/kWp, für Speicher 200 Euro/kWh (bis max. 50 kWh förderfähig). Der erste „Fördercall“ (Förderzeitraum) läuft bis 19.5.2022, der nächste ab 21.06.2022. Für innovative PV-Anlagen gibt es einen Zuschlag von bis zu 30 % auf die Fördersätze, dazu zählen z.B. Gebäudeintegrierte PV-Anlagen. Zusätzlich zum Investitionszuschuss gem. § 56 EAG kann auch die Landesförderung (Impulsgrogramm) für PV-Anlagen und Stromspeicher beantragt werden.
Weitere Informationen zur Antragstellung: