Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Großkirchheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.1 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für grosskirchheim.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 “ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Non-text Content – Vereinzelt sind Bilder, Icons und Vorschauelemente nicht oder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen und daher für Screenreader-Nutzer*innen nur eingeschränkt oder nicht zugänglich.
  • 1.4.5: Images of Text – Auf der Website werden teilweise Fotos mit Textinhalten sowie gescannte Dokumente verwendet, die nicht oder nur eingeschränkt maschinenlesbar sind. Diese Inhalte sind für Nutzer*innen von assistiven Technologien nur eingeschränkt zugänglich.
  • 2.4.7: Focus Visible – Auf einzelnen Bedienelementen (z. B. Buttons und Links, insbesondere auch im Bereich interaktiver Inhalte wie der Mapexplorer-Ortskarte) ist die sichtbare Hervorhebung des Tastaturfokus in manchen Browsern nicht ausreichend erkennbar.
  • PDF-Dokumente – Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Struktur-Tags, fehlende Alternativtexte oder unzureichende Lese-Reihenfolge). Dadurch sind sie für Nutzer*innen von assistiven Technologien nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website bereitgestellte Dokumente (z. B. PDF- oder Office-Dateien) wurden nicht in einem barrierefreien Format erstellt und sind daher nicht vollständig maschinenlesbar. Dies betrifft insbesondere ältere Dateien sowie Dokumente, die der Gemeinde von externen Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine nachträgliche vollumfängliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dateien würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Bei neuen Dokumenten wird auf eine möglichst barrierefreie Erstellung geachtet.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.11.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem externen Dritten vorgenommenen Expertenbewertung gemäß WCAG 2.1 AA erstellt. Dabei wurden ausgewählte Seiten von grosskirchheim.gv.at einer detaillierten Barrierefreiheitsprüfung unterzogen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an:
Gemeinde Großkirchheim – Gemeindeverwaltung
E-Mail: grosskirchheim@ktn.gde.at 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.